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[Expertenmeinung] Handout: Arbeits- und Datenschutzrechtliche Aspekte der Erfassung und Verarbeitung der Arbeitszeiten von Mitarbeitern im Außendienst

Amandine Carayon
17. December 2020
2 Min Lesedauer

Praxedo veröffentlicht das erste Handout, welches in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Hille Beden Rechtsanwälte erstellt wurde.   Das Handout gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Erfassung und Verarbeitung der Arbeitszeiten von Mitarbeitern im Außendienst.

Was ist eigentlich Arbeitszeit?

Sie haben sich auch schon mal gefragt: Was ist eigentlich „Arbeitszeit“ und welche Besonderheiten sind in Bezug auf die Arbeitszeit von Mitarbeitern im Außendienst zu beachten? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Handout. Soviel sei gesagt: es gibt einige Dinge zu beachten.   Arbeitszeit im Sinne des § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeitszeit ohne die Ruhepausen. Beginn und Ende der Arbeitszeit werden im Arbeitszeitgesetz nicht näher definiert. Die Arbeitszeit beginnt jedoch spätestens mit Aufnahme der Tätigkeit und umfasst neben der Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird, auch die Zeit, in der sich der Arbeitnehmer uneingeschränkt für den Arbeitgeber zur Verfügung hält und arbeitsbereit ist. Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Hinsichtlich der Vergütung von Fahrzeiten gibt es jedoch Gestaltungsmöglichkeiten.

Datenschutzrechtliche Aspekte der Erfassung und Verarbeitung der Arbeitszeiten von Mitarbeitern im Außendienst.

Das Datenschutzrecht folgt dem Prinzip „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. D.h., dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, wenn sich die Zulässigkeit nicht aus einem Erlaubnistatbestand ergibt. Die DS-GVO erlaubt es den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, spezielle Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz aufzustellen. Von dieser Möglichkeit hat Deutschland mit der Schaffung des § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gebrauch gemacht.   Was dies für die Zulässigkeit der Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie beim einzelnen Kunden bedeutet lesen sie im Handout. Außerdem finden Sie dort zusätzliche Informationen zu den mitbestimmungsrechtlichen Aspekten (BetrVG) der Erfassung und Verarbeitung von Arbeitszeiten und Geolokalisation und weitere ausführliche Informationen zu den oben genannten Themen.

Viel Spaß beim Lesen!